Strafrecht AT · Österreichische Diplomprüfung
Fallkorrektur
Reiche deine Falllösung ein und erhalte sofort strukturiertes Feedback — Note, Bewertungskriterien und Prüfungsschema.
Beispiel-Korrektur
So sieht LexPreps Feedback aus. Schreibe jetzt deine eigene Falllösung und lass sie live korrigieren.
Solider Aufbau — die entscheidende Weichenstellung fehlt
Die Lösung erkennt beide Tatkomplexe und kommt bei beiden zum richtigen Ergebnis: § 127 scheitert am Tatbildirrtum, der Verkauf ist strafbar. Der Diebstahlsprüfung fehlt jedoch die saubere Gewahrsamsanalyse (subsidiärer Gewahrsam des Hallenbetreibers, Vollendungszeitpunkt), und beim Verkauf wird die Anschlussunterschlagung (§ 134 Abs 2) nicht als solche eingeordnet.
Tatbestandsmerkmale werden benannt und geprüft, aber die Gewahrsamslage bleibt an der Oberfläche — der subsidiäre Gewahrsam des Hallenbetreibers und der Vollendungszeitpunkt bei großen Sachen fehlen.
Der Verkauf wird pauschal unter § 134 StGB gestellt, ohne die Anschlussunterschlagung (Abs 2) von der Unterschlagung abzugrenzen — genau diese Abgrenzung ist hier der Prüfungskern.
Sauberer Gutachtenstil, klare Trennung der beiden Tatkomplexe, nachvollziehbare Schwerpunktsetzung beim Irrtum.